vorläufige Regeln:
1. Mehrfache Teilnahme ist möglich.
2. Es werden alle Spiele der Endrunde getippt und gewertet.
3. Es ist der Spielstand vor evtl. Verlängerung /
Elfmeterschießen (= nach 90 Minuten plus evtl. Nachspielzeit) zu
tippen.
4. Entscheidungen am grünen Tisch sind nicht maßgeblich.
5. Richtiges Ergebnis: 3 Punkte.
6. Richtige Tendenz: 1 Punkt.
7. Sondertips (z.B. welche Mannschaft das Finale gewinnt) gibt es keine.
8. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnahme.
9. Wer nach allen Spielen der Endrunde die meisten Punkte hat
erhält 70 Prozent des Gesamtstartgeldes (= 10 Euro mal Teilnehmerzahl mal 0,7). Wer nach allen Spielen der Endrunde die zweitmeisten Punkte
hat erhält 30 Prozent des Gesamtstartgeldes (= 10 Euro mal Teilnehmerzahl mal 0,3).
10. Die Teilnehmerin die nach allen Spielen der Endrunde
die wenigsten Punkte hat, ist verpflichtet bis zum Ende der
nächsten Tipskasperei bei jedem kollektiven Fußballerlebnis
die Fußballtipkasperwanderkrone zu tragen. Außerdem stimmt
sie unwiderruflich der kostenfreien Veröffentlichung von Bild- und
Tonaufnahmen im weltumspannenden Datennetz zu, welche sie mit der Krone
zeigen. Desweiteren dürfen diese Bilder kostenfrei von der
Spielleitung zu Werbezwecken verwendet werden.
11. Bei Punktgleichstand wird der jeweilige Platz bzw. die Krone
unter
den Punktgleichen am Bolzplatz ausgeeiert.
12. Tipabgabe ist spätestens am auf dem
Spielplan genannten Termin um 24 Uhr (MESZ). Maßgeblich
ist der Eingangszeitpunkt bei der Spielleitung.
Bereits abgegebene Tips können bis zu diesem Zeitpunkt noch
geändert
werden. Sollte die Tipabgabe nach diesem Zeitpunkt aber noch vor Veröffentlichung der Tips und dem
Anpfiff des jeweiligen Spiels erfolgen hat die säumige Tiperin
die Möglichkeit sich eine fadenscheinige Ausrede auszudenken, die
von der Spielleitung eventuell und willkürlich akzeptiert wird. Die Tips sind in deutscher Sprache und/oder den in Mitteleuropa gebräuchlichen europäischarabischen Ziffern abzugeben. ٠١٢٣٤٥٦٧٨٩ sind daher nicht zulässig.
13. Die Möglichkeiten zur Tipabgabe werden u.a. umfassen:
e-mail, sms und evtl. online-formulargaudi.
14. Wer auf die Idee kommt nach 22 Uhr anzurufen, wird für
ein Spiel gesperrt.
15. Wer Lumpereien begeht, Mitspielerinnen oder die Spielleiterin beleidigt
oder
sich sonstwie ungebührlich verhält wird von der Spielleiterin nach
ihrem Ermessen willkürlich bestraft. Der Versuch ist ebenfalls
strafbar. Kronenfrevel oder Kronenverlust führt zu drastischsten auch veranstaltungsübergreifenden Sanktionen. Diese werden ebenfalls von der Spielleiterin nach
ihrem Ermessen willkürlich festgelegt.
16. Die Tips der einzelnen Mitspielerinnen werden erst nach
Annahmeschluß veröffentlicht. Um Manipulationsvorwürfen
vorzubeugen werden die Tips der Spielleiterin schon vorher
veröffentlicht.
17. Späteinsteigerinnen erhalten einen Punkt weniger als die momentan
schlechteste gutgeschrieben.
18. Versäumt eine Teilnehmerin die Abgabe eines Tips oder gibt sie
ihn
zu spät ab so wird ein Ergebnistip von 9:9 gewertet. Ist der Tip verspätet, jedoch noch vor Veröffentlichung der Tips eingegangen, so kann die Trödlerin durch das Vorbringen einer fadenscheinigen Entschuldigung den Ergebnistip von 9:9 abwenden, wenn die Spielleiterin diese gegebenenfalls unter Auflagen oder Verhängung einer Strafe akzeptiert.
19. Die Teilnahme von Spielgemeinschaften ist zulässig. Maximal zwei Teilnehmerinnen pro Spielgemeinschaft. Sollte eine Spielgemeinschaft beim Auseiern antreten müssen, so werden diese mit jeweils einem Bein zusammengebunden. Mit diesem Doppelbein ist dann auch zu schießen. Sollte die Mitglieder einer Spielgemeinschaft die Kronenpflicht treffen, so sind beide verpflichtet die Kronen bei kollektiven Fußballereignissen zu tragen.
20. Die Teilnahme von Personen mit fehlendem oder geringem Bekanntheitsgrad im Teilnehmerfeld ist nur mit einer Bürgin möglich. Diese treffen dann die Pflichten (Krone!) der Teilnehmerin für die gebürgt wurde falls diese bei kollektiven Fußballereignissen nicht anwesend ist. Die finale Entscheidung über die Notwendigkeit einer Bürgin liegt bei der Spielleiterin. Gleiches gilt für Personen mit wenig oder keiner Anwesenheit am Tipkaspereistandort München.
21. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
22. Mit der Absendung der Anmeldung akzeptiert die Teilnehmerin die
Teilnahmebedingungen.
23. Potentielle Mitspielerinnen die in der Vergangenheit Insignien der Macht verschmissen haben dürfen nur teilnehmen wenn sie diese oder würdigen Ersatz beibringen.
24. Eingereichte Partisanennamen unterliegen der Willkür der Spielleiterin.
25. Die Teilnahmebedingungen (außer die
Punkte 3, 4, 5, 6, 7, 10, 12, 14, 15, 21, 24, 25) können durch
Mehrheitbeschluß mit Zweidrittelmehrheit jederzeit und auch
rückwirkend geändert werden.
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